Vor-Ort-Energieberatung (iSFP)

Unabhängige und ingenieurmäßige Energieberatung mit jetzt deutlich höheren Förderungen seit der Richtlinie vom 28.01.2020, gültig ab 04.02.2020, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit Energieeinspar- und Wirtschaftlichkeitsnachweis.

Vor-Ort-Energieberatungen in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) werden mit bis zu 80% bezuschusst! Für Ein- und Zweifamilienhäuser mit max. 1.300,- €, für Mehrfamilienhäuser ab 3 Wohneinheiten mit max. 1.700,- €. Ideal für demnächst anstehende Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen bei Um- oder Anbauten bzw.  bei Erwerb einer Altimmobilie. Vor jeder Maßnahme gilt „erst analysieren dann modernisieren“!

Mit einem iSFP erhalten Sie von der BAFA bis zu 7.500 € zusätzliche Förderung (zusätzlich zur Grundförderung je Wohneinheit und Jahr) in der Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG-EM) bei Umsetzung von im iSFP vorgeschlagenen energetischen Modernisierungsmaßnahmen (mit neuer Richtlinie vom 01.01.2024) !

Beratung

NEU ab 04.02.2020: Nach der neuen Richtlinie sind Wohngebäude förderfähig (bei Mischgebäuden mehr als 50% zu Wohnzwecken) deren Bauantrag bzw. Bauanzeige zum Zeitpunkt der Beantragung der Förderung mindestens zehn Jahre zurückliegt! Eine Beratungsförderung für eine Nutzungsänderung von beheizten Nichtwohngebäuden zu beheizten Wohngebäuden (Umwidmung) ist möglich! Bei Beratungen von Gebäuden mit Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) wird ein Sonderzuschuss von max. 500,- € für eine Vor-Ort-Beratung mit zusätzlicher Erläuterung im Rahmen von Eigentümerversammlungen oder Sitzung des Beirats gewährt.

Die Beratung ist neutral und nicht Hersteller- oder Produktgebunden.

Wesentliche Entscheidungshilfe für Haus– und Wohnungseigentümer die Investitionen, für Energieeinsparung und Umweltschutz, insbesondere für Wärmedämmung, den Austausch der Heizungsanlage und für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien beabsichtigen.

Alle erforderlichen Anträge für den Zuschuss bei der BAFA und die Abwicklung des Verfahrens übernehme ich für Sie!

Weitere Infos unter: www.bafa.de

Ablauf

Wie sieht der Ablauf einer "Energieberatung vor Ort" bzw. der "individuelle Sanierungsfahrplan" aus?

Die "Energieberatung vor Ort" bzw. der "iSFP" besteht aus 3 Phasen und wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst (näheres siehe nachfolgende Honorartabelle).

1. Phase:
Bei einer Begehung des Gebäudes wird der energietechnische Ist-Zustand des Gebäudes mit allen energetischen Schwachstellen des Gebäudes, sowie 
der vorhandenen Heizungsanlage genau erfasst.

2. Phase:
Nach der Analyse des Ist-Zustandes von Gebäude und Heizungsanlage fertigt der Berater einen umfassenden schriftlichen Beratungsbericht an.

Bei diesem Bericht werden aufbauend auf die vorge-fundene Situation mehrere Energiesparmaßnahmen vorgeschlagen. Der Beratungsbericht kann Maßnahmen für eine sogenannte Sanierung in einem Zuge zum KfW-Effizienzhaus oder als Sanierungsfahrplan in mehreren zeitlich versetzt folgenden Sanierungs-schritten (gemäß iSFP) dargestellt werden, je nach dem was individuell gewünscht wird bzw. was für Ihr Objekt sinnvoll erscheint. Die zu erwartende Energieeinsparung wird computergestützt berechnet und den zu erwartenden Kosten gegenübergestellt.

Selbstverständlich werden spezielle Wünsche und individuelle Vorstellungen des Bauherrn darin berücksichtigt, sowie auf Förderprogramme und Möglichkeiten der zinsvergünstigten Finanzierung hingewiesen.

3. Phase:
In einem persönlichen abschließenden Beratungsgespräch wird dem "Beratungsempfänger" der Bericht ausgehändigt und der Inhalt im einzelnen leicht-verständlich und nachvollziehbar erörtert.

Auf Grundlage der Berechnungen kann ein Energiebedarfsausweis (GEG 2024), als Nachweis für das KfW-Programm „BEG-WG“ für den Tilgungszuschuss in der Darlehns-Variante, in Bezug auf Fördermittel der KFW - Förderbank (Effizienzhaus 85 (EE/WPB) bis 40 (EE/WPB) -Programme), erstellt werden. Ab 01.01.2021 sind Förderungen für Einzelmaßnahmen in die neue Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG-EM) an der BAFA übergegangen.

Ab 01.01.2024 gehen die Förderungen im BEG für Einzelmaßnahmen hinsichtlch der Heizungserneuerung zurück an die KfW-Förderbank mit verbesserten Konditionen und schnelleren Antragsverfahren.

NEU ist ab 01.01.2021 der extra Zuschussbonus im BEG-EM für Wohngebäude für die Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen gemäß dem zuvor erstelleten iSFP!

Weiteres siehe hierzu unter der Rubrik "Förderungen BAFA und KFW".

Zeitpunkt für eine Energieberatung

Wann ist eine Energieberatung am Sinnvollsten ?

 Wann ist der günstigste Zeitpunkt?

Im folgenden habe ich Ihnen eine kleine „Checkliste“ für den günstigsten Zeitpunkt für eine Vor-Ort-Beratung aufgeführt. Sofern mindestens einer der Gründe für Sie zutreffend sein sollte empfiehlt sich eine Energieberatung auf jeden Fall.

  • Hoher Energieverbrauch bzw. hohe Heizkostenabrechnung.
  • Verblend-, Putz– oder Malerarbeiten an der Außenfassade.
  • Dacharbeiten (Erneuerung der Dachhaut bei Sattel- oder Flachdach, Dachausbau.   
  • Fensteraustausch, Sanierung von Rollläden. 
  • Kellersanierung, Kellerausbau.
  • Planung einer regenerativen Energieversorgung (Solarenergie, Holzheizung, Wärmepumpe).
  • Sanierung der Heizungsanlage (Gas– oder  Öl-Brennwerttechnik)und der Warmwasser-versorgung.
  •  Ausbauwunsch oberste Geschoßdecken/Spitzböden/ Dachausbau.

Bei hohem Energieverbrauch oder anstehenden Sanierungen Ihrer Immobilie fehlt häufig fachlicher Rat. Hilfe bietet eine individuelle und unabhängige Energieberatung, die Fehler in der Ausführung vermeidet und die beste Reihenfolge der Maßnahme empfiehlt.

 Ein unabhängiger, staatlich anerkannter Ingenieur/ Gebäudeenergieberater (anerkannt vom Bundes-ministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bzw. gemäß der DENA Energie-Effizienz-Expertenliste) ermittelt alle relevanten Energie —  Einsparpotentiale des Gebäudes und erstellt ein Gutachten, das Hilft die anstehenden Investitionen mit sinnvollen Energiesparmaßnahmen zu verbinden.

Energiesparen ist also ökonomisch und ökologisch Sinnvoll sowie volkswirtschaftlich geboten! Es macht unabhängiger von den exorbitant steigenden Energiekosten, steigert den Wert Ihrer Immobilie, sichert und schafft  zusätzliche Arbeitsplätze!

Genauere Auskünfte über die BAFA „Vor - Ort - Energieberatung“ in Form des "iSFP" wie z.B.:

Was wird gefördert? Wer wird gefördert? Wie sehen die Richtlinien einer Vor-Ort-Beratung bzw. iSFP aus? Können Sie unter www.bafa.de erfahren.

Leistungen der Vor-Ort-Energieberatung

Es werden folgende Leistungen im Zuge einer Vor-Ort-Beratung bzw. des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) nach BAFA-Richtlinie erbracht:

  1.  Begehung mit Datenerfassung vor Ort zur genauen Ist-Analysenermittlung.
  2. Berechnung des spezifischen Energieverbrauchs und der CO2-Emmissionen mit Darstellung der energetischen Schwachstellen am Objekt incl. Wärmebrücken, Anlagentechnik usw..
  3. Ausarbeitung eines Sanierungskonzeptes zum KfW-Effizienzhaus oder eines Sanierungsfahrplans der aufzeigt, wie das Gebäude umfassend unter Einbeziehung der thermischen Gebäudehülle und der Anlagentechnik, in aufeinander abgestimmten Maßnahmen, energetisch in einem Zuge oder in mehreren abgestimmten Schritten saniert werden kann. Die genauen energetischen Maßnahmen mit Ausweisung der Energieeinsparpotentiale werden hierbei dargelegt. Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) wird nach einem bundesweit standardisierten Muster bzw. Formular erstellt. Der Fahrplan ist übersichtlich und einheitlich strukturiert und damit für jedermann leicht verständlich aufgebaut.
  4. Darlegung der Wirtschaftlichkeit mindestens der ersten Maßnahme mit Gesamtinvestitionen, Investition für Energiesparmaßnahmen, Amortisationszeit und interner Zinsfuß, unter Berücksichtigung von öffentl. Fördermitteln z.B. der KfW-Förderbank.
  5. Inklusive ggf. eines Solarchecks für den Einsatz erneuerbarer Energien (Photovoltaik zur Stromerzeugung und/oder Solarthermie zur direkten Wärmeerzeugung).
  6. Optional Beratungsgespräch vor Ort mit Erläuterungen und  Empfehlungen oder auch nur telefonische Erläuterung des Beratungsberichtes.

Als Zusatzleistungen:

  1. Erstellen einer Sachverständigenbestätigung vor Durchführung der Maßnahmen im KfW-Förderprogramm „BEG-WG-Effizienzhaus bei Inanspruchnahme eines Förderkredits der KfW-Förderbank oder im BEG-EM der BAFA bei Inanspruchnahme eines einmaligen Investitionszuschusses. Einschließlich prüfen von Handwerkerangeboten auf Förderfähigkeit und Feststellung der förderfähigen Investitionssumme. Siehe weitere Details unter: Föderungen KfW-Bank bzw. BAFA.
  2. Berechnung und Ausstellung eines Energiebedarfsausweises für die Sachverständigenbestätigung vor bzw. nach Durchführung der Maßnahmen bei Inanspruchnahme eines Tilgungszuschusses im  KfW-Förderprogramm "BEG-WG-Effizienzhaus (Progr.-Nr. 261)“. Siehe hiezu unter: Förderungen KfW-Bank bzw. BAFA.
  3. Detailierte Berechnung von Wärmebrücken nach DIN EN ISO 10211 bzw. Gleichwertigkeitsnachweise  nach DIN 4108, Beiblatt 2 zur Optmierung von Wärmeverlusten der Bauteile bzw. von Dämmstoffstärken für ggf. erforderlichen Nachweis zum KfW-Effizienzhaus (siehe auch Menüpunkt "Wärmebrücken").  

Kosten

Die Kosten für eine „Vor Ort Energieberatung“ bzw. des "iSFP"(ohne Zusatzleitungen) richten sich nach der Größe des Gebäudes/Anzahl der Wohneinheiten (WE) sowie Komplexität der Gebäudehülle und Anlagentechnik und von dem Vorhandensein von brauchbaren Unterlagen, wie Zeichnungen bzw. Baupläne, Baubeschreibungen, Schornsteinfeger-protokolle, Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre usw.. Folgende Kosten für ein Standard-Gebäude mit Standard-Anlagentechnik können in etwa veranschlagt werden:

Anzahl der WE Honorar brutto Bundeszuschuss Ihr Anteil (inkl. MwSt)
1 bis 2 ab 1.690 € ca. 1.300 € ca. 390 €
3 bis 6 ab 1.990 € ca. 1.592 € ca. 398 €
7 bis 10 ab 2.390 € ca. 1.700 € ca. 690 €
ab 10 Immer detailliertes Angebot erforderlich max. 1.700 € ---

Jede Doppelhaushälfte bzw. Reihenhausscheibe wird als separates Gebäude bewertet (nicht als einzelne WE!). 

Alle Preise inkl. Mehrwertsteuer inkl. Anfahrtstrecke von 25 km. Bei Anfahrtstrecken größer 25 km werden 0,60 € je km berechnet zzgl. MwSt.

Die angegebenen Preise für die Vor Ort Beratung verstehen sich für die reine Erstellung des Gutachtens bzw. iSFP und setzen die Verfügbarkeit der not- wendigen Gebäude- und Anlagendaten voraus. Für zusätzlich notwendige Maßnahmen, wie z.B. Aufmaße, Flächenermittlungen, Bauteilerfassungen aufgrund fehlender oder nicht mehr relevanter Bauplandaten oder komplexer Anlagencharakterisierungen, erhöhen sich die genannten Preise, abhängig vom Zeitaufwand, um 75 €/Std zzgl. MwSt.  

Die Zuschüsse werden vom Berater direkt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Sie beantragt, Sie zahlen nur die Differenz zwischen Beratungshonorar und Bundeszuschuss.

Kontaktieren Sie mich für die Erstellung eines Angebotes für Ihr individuelles Bauvorhaben!

Warum sind die Kosten für eine "Vor-Ort-Beratung" bzw. für den "iSFP" eine angemessene Investition:

Der Energiebericht einer „Vor-Ort-Beratung“ ist letztendlich ein detaillierter energetischer individueller Sanierungsfahrplan. Dieser zukunftsorientierter Fahrplan setzt fundierte und umfangreiche Analysen, Beurteilungen und Berechnungen voraus mit Darlegung aller Ergebnisse und zu guter Letzt eine Empfehlung eines konkreten Modernisierungskonzepts in einem oder mehreren zeitlich versetzten Schritten. Diese Arbeiten nehmen einige Arbeitstage in Anspruch mit vor– und abschließenden Beratungsgesprächen. Diese Beratung ist daher keine 0815-Beratung via Internet oder Ankreuzliste!

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