veröffentlicht am 01.05.2021

Aktuelle Förderungen in der novellierten Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ab 01.01.2024 (BEG-WG/NWG u. BEG-EM)!

Seit dem 01. Januar 2021 gilt die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Das BEG vereint die bestehenden Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich.

Das BEG wurde 2021 in zwei Etappen eingeführt. Die erste Etappe der drei Teilprogramme begann am 01.01.2021 mit dem BEG EM für Investitions-Zuschüsse bei Durchführung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, für Anlagentechnik (außer Heizung), für Heizungstechnik und Baubegleitung.

Es können neben Ein- und Zweifamilienhäusern nunmehr auch Investitionszuschüsse für Mehrfamilienhäuser ab 3 Wohneinheiten beantragt werden, inkl. Zuschuss für Fachplanungen und Baubegleitung!

Das BEG EM löste das KfW-Teilprogramm "Energieeffizient Sanieren-Einzelmaßnahmen Investitionszuschuss" (Progr,-Nr. 430) ab.

Ab 01.07.2021 wurde das BEG-WG für Wohngebäude und BEG-NWG für Nichtwohngebäude eingeführt. Das BEG-WG und BEG-NWG löste die KfW-Energieeffizienzprogramme "Energieeffizient Bauen und Sanieren" für Wohn- und Nichtwohngebäude ab.

Mit der novellierten BEG zum 01.01.2023 können nun wieder Eigenleistungen (Materialkosten) unter bestimmten Bedingungen mitgefördert werden !

Für weitere Informationen siehe unter "Förderungen"

Neue Vorschriften für Gebäudeenergieausweise im Bestand seit 01.05.2021!

Für Energieausweise im Bestand die ab den 01.05.2021 erstellt werden, gelten die neuen Vorschriften gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020/2023/2024)

Siehe hierzu unter "Gebäudeenergieausweis"

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