Seit dem 21. Juli 2026 gilt die neue Richtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Dieses betrifft die BEG für Wohn- und Nichtwohngebäude (BEG-WG bzw. BEG-NWG) als auch die BEG für Einzelmaßnahmen (BEG-EM).
Das BEG wurde im Jahre 2021 in zwei Etappen eingeführt. Die erste Etappe der drei Teilprogramme begann am 01.01.2021 mit dem BEG EM für Investitions-Zuschüsse bei Durchführung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, für Anlagentechnik (außer Heizung), für Heizungstechnik und Baubegleitung.
Ab 01.07.2021 wurde das BEG-WG für Wohngebäude und BEG-NWG für Nichtwohngebäude eingeführt. Das BEG-WG und BEG-NWG löste die KfW-Energieeffizienzprogramme "Energieeffizient Bauen und Sanieren" für Wohn- und Nichtwohngebäude ab.
Mit der novellierten BEG zum 21.07.2026 wird die Bundesförderung für effiziente Gebäude zielgerichteter, effizienter und sozialer ausgerichtet!
Ab den 16.12.2025 werden wieder befristet KfW Effizienzhäuser 55 im Neubau im Programm klimafreundlicher Neubau Nr. 297+298 gefördert. Die Förderung besteht aus zinsgünstige Darlehn bis zu 100.000 € pro Wohneinheit. Zusätzlche Nachhaltigkeitskriterien sind nicht einzuhalten. Grundvorausetzung ist u. a. eine vorhandene Baugenehmigung oder gestellte Bauanzeige!
Für weitere Informationen siehe unter "Förderungen"