Förderungen der KfW-Bank:
KfW-Förderprogramme in der BEG-WG ab 21.07.2026!
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG):
Förderungen in der neuen Richtlinie der Bundesförderung für effiziente Gebäude Wohn-gebäude-Programme (BEG-WG) ab 21.07.2026 Wohngebäude - Kredit für Effizienzhäuser (Bestandsgebäude), Progr.-Nr. 261.
Neue KfW Effizienzhaus 55 - Förderung für Neubauten ab 16.12.2025 wieder möglich! Förderanträge sind befristet solange das Budget reicht! Keine Nachhaltigkeitsnachweise erforderlich! Eine Bauge-nehmigung oder Bauanzeige muss bereits vorhanden sein!
Ebenfalls ein Ergänzungskredit bis zu 120.000 € / WE zur Zuschuss-förderung im BEG-EM für selbst-nutzende Haus- oder Wohnungs-eigentümer gestellt werden.
Ein zinsgünstigen Kredit (bis zu 2,5 % unter marktüblicher Zins) erhält man nur in Kombination mit einer Zuschusszusage der KfW für die Heizungsförderung und/oder einem Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für energetische Einzelmaßnahmen. Weiterhin ist die Kreditzusage an das zu versteuernde Haushaltseinkommen (max. bis 90.000 € pro Jahr) gekoppelt (Antragstellung bei der KfW über die Hausbank.
Ab den 21.07.2026 sind 5 % bis 40 % Tilgungszuschuss für Wohngebäude (Progr.-Nr. 261) möglich, je nach erreichtem Effizienzniveau und Boni-Zulagen.
Bei Sanierung zum Effizienzhaus je nach Variante von mind. 5 % bis zu 40% Tilgungs-Zuschuss, zzgl. bis zu 4% Zinsverbilligung des Kreditbetrages, bei max. 150.000 € Kredit- bzw. Investitionssumme pro WE möglich!
Für Neubauten als klimafreundlicher Neubau (KFN) sind bis zu 150.000 € Kredit- bzw. Investitionssumme pro WE möglich!
Investitionszuschüsse für Einzelmaßnahmen sind ab 2021 über die neue Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG-EM) geregelt. Anträge außer für die Heizungserneuerung können hierzu beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Siehe hierzu unter BAFA BEG-EM.
Ab 2024 werden Anträge im BEG-EM für die Heizungserneuerung auf Basis erneuerbarer Energien bei der KFW-Bank im Zuschussportal -"Meine KfW"- gestellt. Näheres hierzu siehe unter www.kfw.de
Grundsätzlich gilt, wer viel in Energieeinsparung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit investiert, dem gewährt der Staat eine entsprechend höhere Förderung, insbesondere auch für Haushalte mit niedrigem Einkommen!
Energieeffizient Sanieren und Bauen:
KfW-Programm „BEG-WG“ - Kreditvariante (Progr.-Nr. 261) für Effizienzhäuser im Bestand.
Antragsberechtigte:
Träger von Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzten und vermieteten Wohngebäuden sowie Erwerber von neu sanierten Wohngebäuden, z.B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.
Förderung:
Gefördert werden Maßnahmen zur Energieeinsparung an Wohngebäuden, einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen, dessen Bauantrag oder Bauanzeige vor mehr als 5 Jahren gestellt wurde.
Förderfähige Maßnahmen:
Sanierung Bestandsgebäude zum KfW-Effizienzhaus 40/ 55 / 70 / 85 (Progr.-Nr. 261-Kreditvariante) bzw. Effizienzhaus Denkmal:
Die Zahl nach dem Begriff KfW-Effizienzhaus (KfW-EH) zeigt auf, welchen maximalen Energiebedarf das Gebäude gegenüber einem Standard-Effizienzhaus (Referenzhaus = 100 %) haben darf. Der zulässige Jahresprimärenergiebedarf (Qp) z. B. eines KfW-Effizienzhauses 85 (gem. GModG 2026) beträgt somit 85 % des für dieses Gebäude maximal zulässigen Energiebedarfs nach GModG 2026.
Die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus und Effizienzhaus Denkmal erfordert eine professionelle Baubegleitung durch einen Sachverständigen (Energieeffizienz-Experte). Die Kosten für den Sachverständigen werden mit 50 % der nachgewiesenen Investitionskosten gefördert (näheres siehe unten)!
Bei Effizienzhäuser entfällt der Erneuerbare Energieklassen Bonus (EE-Klasse) von 5 % bei Bestandsgebäuden. Die EE-Klasse wird zur pflicht und wird erreicht, wenn der Anteil zur Wärme- und Kälterversorgung des Gebäudes von mindestens 65 % durch erneuerbare Energien gedeckt wird. Die förderfähige Gesamtinvestition betragen generell 150.000 € je WE.
Ab 2023 werden in der Sanierungsvariante zusätzlich "Worst Performing Buildings" (WPB) in den Effizienzhausstufen EH 70 EE- WPB, 55 EE- WPB oder EH 40 EE-WPB gefördert. "Worst Performing Buildings" sind Gebäude, die auf Grund des energetischen Sanierungsstandes zu den energetisch schlechtesten 25 % des deutschen Gebäuebestandes gehören! Für die Sanierung eines "Worst Performing Buildings" wird ein zusätzlicher Bonus von 10% gewährt. Dieser Bonus ist mit der NH-Klasse (Bestandsgebäude) kumulierbar!
Materialkosten sind als Eigenleistungen wieder förderfähig, wenn diese durch einen Energieeffizienzexperten begleitet und bestätigt werden !
Ab 2023 wird für die Nachhaltigkeits-Klasse ein NH- Bonus (+5 %) für die Sanierung im Bestand gewährt. Die Kumulierung WPB-Bonus mit NH-Klassen-Bonus ist möglich! Weiterhin wird für den Gebäudebestand ein Bonus von +5% (EH 70 EE) und +15% (EH 55 EE u. 40 EE) für die serielle Sanierung (SerSan) gewährt. Auch dieser Bonus ist mit dem WPB- und NH-Klassen-Bonus kumulierbar!
Bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus werden Wärmeerzeuger auf Basis des Energieträgers Öl oder Gas (z. B. Öl-oder Gas-Brennwertkessel, öl- oder gasbetriebene KWK-Anlagen usw.) nicht mehr gefördert, dürfen aber noch in der Berechnung zum Effizienzhaus mit einfließen.
Art und Höhe der Förderung bei Bestandsgebäuden:
- maximal 150.000,- EUR pro Wohneinheit bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus Denkmal EE u. Effizienzhaus 85 EE bis Effizienzhaus 40 EE, zzgl. Tilgungszuschüsse je nach erreichtem Effizienzhausniveau von 5 % (EH 55 EE) bis 10 % (EH 40 EE) - mit Boni - siehe Tabelle.
- Bei Umsetzung eines "Worst Performing Buildings" (WPB) als EH 40 EE, 55 EE oder 70 EE wird ein zusätzlicher Bonus von 10 % Tilgungszuschuss gewährt.
- Zusätzlicher Bonus für Serielles Sanieren (SerSan) von5 % bis 15 % möglich.
- Bei Nachhaltigkeits-Klasse-Siegel (NH-Klasse) für Wohngebäudesanierungen wird ein Bonus von 5 % gewährt.
- Bemessungsgrundlage ist die Anzahl der Wohneinheiten nach Sanierung.
- Alle Bonis sind miteinander kumulierbar.
Art und Höhe der Förderung bei Neubauten ab 01.03.2023:
KfW-Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (KFN):
- Zinsgünstiger KfW-Kredit mit Investitionssumme von 100.000 € bis max. 150.000 € pro Wohneinheit (weitere Informationen siehe unten).
Jetzt noch für dieses Jahr, längstens bis 31.12.2026 bzw. so lange die Bundesmittel reichen, eine Föderung für den Neubau EH 55 im Programm klimafreundlicher Neubau (KFN) beantragen (ohne LCA-Berechnung möglich) !
Investitionszuschüsse für Einzelmaßnahmen Sanierung Bestandsgebäude siehe hierzu BEG-EM der BAFA !
Im Überblick
Neues Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude im Bestand (BEG-WG Programmnummer 261):
| Bezeichnung ab 21.07.2026 | Zulässiger Höchstwert Primärenergiebedarf zum Referenzgebäude nach GModG 2026 |
Tilgungs- zuschuss ab 21.07.2026 Progr.-Nr. |
Zusatzbonus für EE-Klasse ab 21.07.2026 |
Zusatzbonus für NH-Klasse ab 21.07.2026 |
Zusatzbonus für WPB ab 21.07.2026 | Zusatzbonus für SerSan ab 21.07.2026 | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Qp | Ht' | (261) | ||||||
| Einzelmaßnahmen | Anforderungen an Bauteil U-Werte bzw. techn. Mindestanforderung gem. BEG-EM. | ------ | ---------- | ---------- | ---------- | ---------- | ---------- | |
| KfW-EH-Denkmal (EE) | 160% | ------ | 5 % | entfällt | + 5 % | ---------- | ---------- | |
| KfW-EH 100 EE | 100 % | 115% | entfällt | entfällt | ---------- | ---------- | ---------- | |
| KfW-EH 85 EE | 85 % | 100% | entfällt | entfällt | + 5 % | |||
| KfW-EH 70 EE | 70 % | 85% | entfällt | entfällt | + 5 % | + 10 % | + 5 % | |
| KfW-EH 55 EE | 55 % | 70% | 5 % | entfällt | + 5 % | + 10 % | + 15 % | |
| KfW-EH 40 EE | 40 % | 55% | 10 % | entfällt | + 5 % | + 10 % | + 15 % |
Förderfähige Kosten max. 150.000,- € für Effizienzhausniveau pro Wohneinheit!
Neues Bundesprogramm für Wohngebäude als klimafreundlicher Neubau KFN (Programmnummer 297/298/300) als Teilprogramm der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-WG) ab 01.03.2023:
| Bezeichnung ab 01.03.2023 | zulässiger Höchstwert zum Referenzgebäude nach GEG 2024 | Tilgungszuschuss ab 01.03.2023 |
Voraussetzungen klimafreundlicher Neubau | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Neubau klimafreundliches Wohngebäude (KFN) | Qp | Ht' | |||
|
KFWG-neu ab 16.12.2025 |
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70% | ----------- | Nachweis vorhandene Baugenehmigung oder Bauanzeige. Keine Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie. | |
| KFWG | 40% als EH 40-Standard | 55% | ---------- |
Nachweis Treibhauspotential gemäß Lebenszyklusanalyse (LCA-GWP 100). |
|
| KFWG-Q | 40% als EH 40-Standard | 55% | ---------- |
Nachhaltigkeitszertifikat nach dem Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude - QNG Plus oder Premium . |
|
Förderhöchstbetrag ab 01.03.2023: max. 100.000,- € Kreditsumme für KFWG und 150.000 € für KFWG-Q pro Wohneinheit!
Förderprogramme: Nr. 297 für private Selbstnutzung und Nr. 298 für nicht selbst bewohnte Gebäude (Mietobjekte).
Kredite nach den aktuellen Konditionen der KFW-Förderbank für klimafreundlicher Neubau. Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/Förderprodukte/Klimafreundlicher-Neubau-Wohngebäude-(297-298)
Für den Neubau-Standard KFWG-Q ist ein externer, gem. QNG, zugelassener und zertifizierter Auditor für die QNG-Zertifizierung notwendig.
Ich unterstütze Sie!
Zu den einzelnen Förderprogrammen werden von mir alle notwendigen Sachverständigen-Nachweise geführt. Des Weiteren unterstütze ich Sie bei der Antragsstellung der KfW-Fördermittel:
Effizienzhaus 85 EE/WPB bis 40 EE/WPB/NH Nachweise im Gebäudebestand laut KfW nach gültigem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG 2026) für einen möglichen Tilgungszuschuss aus den „BEG-WG“ Programmen Darlehnsvariante. Günstige Zinskonditionen aus Umwelt– und Energieeinsparprogrammen, Förderung erneuerbarer Energien (Solaranlage, Biomasseheizung, Wärmepumpe usw).
Im KfW-Programm „BEG-WG“ Effizienzhaus im Bestand kann z.B. durch die Vor Ort Beratung ein maßgeschneidertes Sanierungskonzept als individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) für Ihre ganz individuellen Maßnahmen am Gebäude erstellt werden, ganz nach dem Motto erst analysieren und dann modernisieren! Hierbei wird aufgezeigt wie hoch die Energieeinsparungen sind oder ob und wie der Energieeffizienzhausstandard (Effizienzhaus 85 EE oder besser) für die jeweiligen Tilgungszuschüsse und Boni erreicht wird. Es werden weiterhin die einzelnen Fördermöglichkeiten u.a. der neuen Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG-WG) mit erneuerbare Energien (EE = mind. 65 %) ermittelt und dargelegt, incl. z. B. eines Wärmepumpenchecks und Wirtschaftlichkeit.
Beispiele hierzu finden Sie auf der Seite Referenzobjekte.
Als Nachweis kann ein Energiebedarfsausweis (gem. GModG 2026) auf Grundlage des Gutachtens erstellt werden.
Weitere Informationen über Förderbedingungen und aktuelle Konditionen sowie Finanzierungsbeispiele finden Sie unter: www.kfw-foerderbank.de
Für die Baubegleitung können Eigentümer von Wohnimmobilien im BEG-WG bis zu 5.000 Euro Tilgungs-Zuschuss (50 % der nachgewiesenen Investition-max. 10.000 € ) bei Ein- und Zweifamilienhäusern pro Vorhaben beantragen. Bei Mehrfamilienhäusern (ab 3 WE) bis zu 2.000 € je WE, max. 20.000 € pro Vorhaben (max. Investition 40.000 €). Dies gilt für Antragsteller, die eine umfassende energetische Sanierung (zum Effizienzhaus Progr. -Nr. 261 ) durchführen.
Hinweis:
Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien sowie über die Verfügbarkeit von Fördermitteln!
