Förderungen der KfW-Bank:

KfW-Förderprogramme in der BEG-WG ab 01.01.2024!

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG):

Förderungen in der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude-Wohngebäude-Programme (BEG-WG) ab 01.01.2024. Wohngebäude -  Kredit für Effizienzhäuser (Bestands-gebäude), Progr.-Nr. 261.  Kreditförderungen für Einzelmaßnahmen (gem. alter Progr-Nr. 262) sowie die Zuschussvariante für Effizienzhäuser (Nr. 461) sind seit dem 28.07.2022 entfallen!

NEU - ab 01.01.2024 kann ein Ergänzungskredit bis zu 120.000 € / WE zur Zuschussförderung im BEG-EM für selbstnutzende Haus- oder Wohnungseigentümer gestellt werden.

Ein zinsgünstigen Kredit (bis zu 2,5 % unter marktüblicher Zins) erhält man nur in Kombination mit einer Zuschuss­zusage der KfW für die Heizungs­förderung und/oder einem Zuwendungs­bescheid des Bundes­amtes für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle (BAFA) für energetische Einzelmaßnahmen. Weiterhin ist die Kreditzusage an das zu versteuernde Haushaltseinkommen (max. bis 90.000 € pro Jahr) gekoppelt (Antragstellung bei der KfW über die Hausbank ab ca. Ende Februar 2024 möglich).

Ab den 01.01.2023: 5 % bis 45 % Tilgungszuschuss für Wohngebäude (Progr.-Nr. 261).

Bei Sanierung zum Effizienzhaus je nach Variante von mind. 5 % bis zu 45% Tilgungs-Zuschuss, zzgl. bis zu 4% Zinsverbilligung des Kreditbetrages, bei max. 150.000 € Kredit- bzw. Investitionssumme pro WE möglich!

Für Neubauten als klimafreundlicher Neubau (KFN) sind bis zu 150.000 € Kredit- bzw. Investitionssumme pro WE möglich!

Investitionszuschüsse für Einzelmaßnahmen sind ab den 01.01.2021 über die neue Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG-EM) geregelt. Anträge außer für die Heizungserneuerung können hierzu beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Siehe hierzu unter BAFA BEG-EM.

Neu ab 01.01.2024 - Anträge im BEG-EM für die Heizungserneuerung werden ab ca. Ende Februar 2024 bei der KFW-Bank im KfW-Zuschussportal gestellt. Anträge können auch rückwirkend ab den 01.01.2024 bei der KfW gestellt werden. Näheres hierzu siehe unter www.kfw.de

Grundsätzlich gilt, wer viel in Energieeinsparung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit investiert, dem gewährt der Staat eine entsprechend höhere Förderung!

Energieeffizient Sanieren und Bauen:

KfW-Programm „BEG-WG“ - Kreditvariante (Progr.-Nr. 261) für Effizienzhäuser im Bestand.

Antragsberechtigte:
Träger von Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzten und vermieteten Wohngebäuden sowie Erwerber von neu sanierten Wohngebäuden, z.B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.

Förderung:
Gefördert werden Maßnahmen zur Energieeinsparung an Wohngebäuden, einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen, dessen Bauantrag oder Bauanzeige vor mehr als 5 Jahren gestellt wurde.

Förderfähige Maßnahmen:

Sanierung Bestandsgebäude zum KfW-Effizienzhaus 40/ 55 / 70 / 85 (Progr.-Nr. 261-Kreditvariante) bzw. Effizienzhaus Denkmal:

Die Zahl nach dem Begriff KfW-Effizienzhaus (KfW-EH) zeigt auf, welchen maximalen Energiebedarf das Gebäude gegenüber einem Standard-Neubau haben darf. Der zulässige Jahresprimärenergiebedarf (Qp) eines KfW-Effizienzhauses 85 (gem. GEG 2024) beträgt somit 85 % des für dieses Gebäude maximal zulässigen Energiebedarfs nach GEG 2024 (Referenzgebäude).

Die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus und Effizienzhaus Denkmal erfordert eine professionelle Baubegleitung durch einen Sachverständigen (Energieeffizienz-Experte). Die Kosten für den Sachverständigen werden mit 50 % der nachgewiesenen Investitionskosten gefördert (näheres siehe unten)!

Bei Effizienzhäusern wird neben den oben genannten Tilgungs- bzw. Investitionszuschuss, je nach Effizienzhausniveauklasse, zusätzlich noch ein Erneuerbaren Energieklassen Bonus (EE-Klasse) von 5 % bei Bestandsgebäuden gewährt. Die EE-Klasse wird erreicht, wenn der Anteil zur Wärme- und Kälterversorgung des Gebäudes von mindestens 65 % durch erneuerbare Energien gedeckt wird. Die förderfähige Gesamtinvestition beträgt 150.000 € je WE. Weiterhin ist eine kontrollierte Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung vorzusehen. Zur Qualitätssicherung ist die Luftdichtheit messtechnisch zu bestimmen (Blower-Door-Test).

Ab dem 01.01.2023 werden in der Sanierungsvariante zusätzlich "Worst Performing Buildings" (WPB) in den Effizienzhausstufen EH 70 EE- WPB, 55 WPB bzw. EE- WPB oder EH 40 WPB bzw. 40 EE WPB gefördert. "Worst Performing Buildings" sind Gebäude, die auf Grund des energetischen Sanierungsstandes zu den energetisch schlechtesten 25 % des deutschen Gebäuebestandes gehören!  Für die Sanierung eines "Worst Performing Buildings" wird ein zusätzlicher Bonus von 10% gewährt. Dieser Bonus ist mit der EE- oder NH-Klasse (Bestandsgebäude) kumulierbar!

Materialkosten sind als Eigenleistungen wieder förderfähig, wenn diese durch einen Energieeffizienzexperten begleitet und bestätigt werden !

Ab 01.01.2023 ist auch die NH-Klasse mit NH- Bonus (5 %) für die Sanierung im Bestand möglich. Die Komulierung EE-Klasse mit NH-Klasse ist nicht möglich!  Weiterhin wird für den Gebäudebestand ein Bonus von 15% für die serielle Sanierung (SerSan) gewährt.

Bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus werden Wärmeerzeuger auf Basis des Energieträgers Öl oder Gas (z. B. Öl-oder Gas-Brennwertkessel, öl- oder gasbetriebene KWK-Anlagen usw.) nicht mehr gefördert, dürfen aber noch in der Berechnung zum Effizienzhaus mit einfließen.

Art und Höhe der Förderung bei Bestandsgebäuden:

  • maximal 120.000,- EUR pro Wohneinheit bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus Denkmal u. Effizienzhaus 85 bis Effizienzhaus 40 zzgl. Tilgungszuschüsse je nach erreichtem Effizienzniveau von 5 % bis 45 % (mit Boni-siehe Tabelle).
  • Bei erreichen der EE-Klasse maximal 150.000,- € pro Wohneinheit, zzgl. 5 % höheren Tilgungszuschuss.
  • Bei Umsetzung eines "Worst Performing Buildings" (WPB) als EH 40, 55 oder 70 EE wird ein zusätzlicher Bonus von 10 % Tilgungszuschuss gewährt.
  • Zusätzlicher Bonus für Serielles Sanieren (SerSan) von 15 % möglich.
  • Bei Nachhaltigkeits-Klasse-Siegel (NH-Klasse) für Wohngebäudesanierungen wird ein Bonus von 5 % gewährt (nicht kumulierbar mit EE-Bonus).
  • Bemessungsgrundlage ist die Anzahl der Wohneinheiten nach Sanierung.

Art und Höhe der Förderung bei Neubauten ab 01.03.2023:

KfW-Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (KFN):

  • Zinsgünstiger KfW-Kredit mit Investitionssumme bis max. 150.000 € pro Wohneinheit (weitere Informationen siehe unten).

Investitionszuschüsse für Einzelmaßnahmen Sanierung Bestandsgebäude siehe hierzu BEG-EM der BAFA !

Im Überblick

Neues Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude im Bestand (BEG-WG Programmnummer 261):

Bezeichnung
neu ab
01.07.2021
  Zulässiger
Höchstwert Primärenergiebedarf zum Referenzgebäude
nach GEG 2024
 
Tilgungs-
zuschuss
ab
01.01.2023

Progr.-Nr.

Zusatzbonus für EE-Klasse              

Zusatzbonus für NH-Klasse                       

Zusatzbonus für WPB                       Zusatzbonus für SerSan                      
     Qp  Ht'      (261)        
Einzelmaßnahmen   Anforderungen an Bauteil U-Werte bzw. techn. Mindestanforderung gem. BEG-EM. ------       entfällt               ----------             ----------         ----------       ----------
KfW-EH-Denkmal (EE)   160% ------        5 %              + 5 %             + 5 %         ----------        ----------
KfW-EH 100 (EE)   100 % 115%        entfällt             entfällt             ----------        ----------         ----------
KfW-EH 85 (EE)   85 % 100%        5 %              + 5 %            + 5 %    
KfW-EH 70 (EE)   70 %  85%        10 %              + 5 %            + 5 %   + 10 % (nur EE)  
KfW-EH 55 (EE)   55 %  70%        15 %              + 5 %            + 5 %   + 10 %      + 15 %
KfW-EH 40 (EE)   40 %  55%        20 %              + 5 %            + 5 %   + 10 %      + 15 %

*Förderhöchstbetrag max. 120.000,- €  / 150.000,- € (EE) für Effizienzhausniveau pro Wohneinheit!

Neues Bundesprogramm für Wohngebäude als klimafreundlicher Neubau KFN (Programmnummer 297/298/300) als Teilprogramm der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-WG) ab 01.03.2023:

Bezeichnung ab 01.03.2023 zulässiger Höchstwert zum Referenzgebäude nach GEG 2024   Tilgungszuschuss
ab
01.03.2023
Voraussetzungen klimafreundlicher Neubau            
Neubau klimafreundliches Wohngebäude (KFN) Qp Ht'    
KFWG 40% als EH 40-Standard 55%         ----------

Nachweis Treibhauspotential gemäß Lebenszyklusanalyse (LCA-GWP 100).

KFWG-Q 40% als EH 40-Standard 55%         ----------

Nachhaltigkeitszertifikat nach dem Qualitätssiegel  nachhaltiges Gebäude - QNG Plus oder Premium .       

                                

Förderhöchstbetrag ab 01.03.2023: max. 100.000,- € Kreditsumme für KFWG und 150.000 € für KFWG-Q pro Wohneinheit!

Förderprogramme: Nr. 297 für private Selbstnutzung und Nr. 298 für nicht selbst bewohnte Gebäude (Mietobjekte).

Kredite nach den aktuellen Konditionen der KFW-Förderbank für klimafreundlicher Neubau. Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/Förderprodukte/Klimafreundlicher-Neubau-Wohngebäude-(297-298)

Für den Neubau-Standard KFWG-Q ist ein externer, gem. QNG, zugelassener und zertifizierter Auditor für die QNG-Zertifizierung notwendig.

Ich unterstütze Sie!

Zu den einzelnen Förderprogrammen werden von mir alle notwendigen Sachverständigen-Nachweise geführt. Des Weiteren unterstütze ich Sie bei der Antragsstellung der KfW-Fördermittel:

Effizienzhaus 85 (EE/WPB) bis 40 (EE/WPB) Nachweise im Gebäudebestand laut KfW nach gültigem Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) für einen möglichen Tilgungszuschuss aus den „BEG-WG“ Programmen Darlehnsvariante. Günstige Zinskonditionen aus Umwelt– und Energieeinsparprogrammen, Förderung erneuerbarer Energien (Solaranlage, Biomasseheizung, Wärmepumpe usw).

Im KfW-Programm „BEG-WG“ Effizienzhaus im Bestand kann z.B. durch die Vor Ort Beratung ein maßgeschneidertes Sanierungskonzept als individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) für Ihre ganz individuellen Maßnahmen am Gebäude erstellt werden, ganz nach dem Motto erst analysieren und dann modernisieren! Hierbei wird aufgezeigt wie hoch die Energieeinsparungen sind oder ob und wie der Energieeffizienzhausstandard (Effizienzhaus 85 oder besser) für den jeweiligen Tilgungszuschuss erreicht wird. Es werden weiterhin die einzelnen Fördermöglichkeiten u.a. der neuen Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG-WG) mit erneuerbare Energien (EE-Klasse) ermittelt und dargelegt, incl. z. B. eines Wärmepumpenchecks und Wirtschaftlichkeit.

Beispiele hierzu finden Sie auf der Seite Referenzobjekte.

Als Nachweis kann ein Energiebedarfsausweis (gem. GEG 2024) auf Grundlage des Gutachtens erstellt werden.

Weitere Informationen über Förderbedingungen und aktuelle Konditionen sowie Finanzierungsbeispiele finden Sie unter: www.kfw-foerderbank.de

Für die Baubegleitung können Eigentümer von Wohnimmobilien im BEG-WG bis zu 5.000 Euro Tilgungs-Zuschuss (50 % der nachgewiesenen Investition-max. 10.000 € ) bei Ein- und Zweifamilienhäusern pro Vorhaben beantragen. Bei Mehrfamilienhäusern (ab 3 WE) bis zu 2.000 € je WE, max. 20.000 € pro Vorhaben (max. Investition 40.000 €). Dies gilt für Antragsteller, die eine umfassende energetische Sanierung (zum Effizienzhaus Progr. -Nr. 261 ) durchführen.

 

Hinweis:

Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien sowie über die Verfügbarkeit von Fördermitteln!

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