Förderungen
Auf den folgenden Seiten finden Sie eine Übersicht von Bundesfördermitteln seitens der KfW-Förderbank für Förderungen zum Effizienzhaus sowie des Bundesamtes für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezüglich Förderungen von Einzelmaßnahmen für Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien sowie Maßnahmen an der Gebäudehülle.
Die nachfolgend genannten Fördermaßnahmen sind ein Auszug aus den Förderbedingungen der KfW-Förderbank sowie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Bezug auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität und sind vom Antragsteller vor Beantragung eigenverantwortlich zu überprüfen!
Für die Beantragung von KfW-Fördermittel benötigen Sie i. d. R. Energieberater aus der Energieeffizienz-Expertenliste der DENA.
KfW-Bank BEG-WG
Geänderte Förderungen in der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ab 01.01.2023 in den Wohngebäude-Programmen für Effizienzhäuser Neu- oder Bestandsgebäude (Kreditvariante-Progr.-Nr. 261).
BAFA-BEG EM
Neue Förderrichtlinien des Bundesamtes für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) / Austauschprämie für Öl- und alte Gasheizungen (älter 20 Jahre) ab 15.08.2022 im Programm BEG-EM (Einzelmaßnahmen Heizung)!
Steuerliche Förderungen
Energetische Sanierungsmaßnahmen an selbst-genutztem Wohneigentum werden seit dem Steuerjahr 2020 für zunächst einmal zehn Jahren steuerlich gefördert. Voraussetzung ist, dass es sich um selbst genutzten Wohnraum handelt und das Haus oder die Wohnung älter als zehn Jahre sind.
Regionale Förderungen
Regionales Zuschuss- Förderprogramm der Stadt Lingen (Ems) zum Erwerb von bestehenden Wohngebäuden für eigengenutztes Wohneigentum.