Gebäudeenergieausweis

Erstellen von Gebäudeenergieausweisen für den  Gebäudebestand (Energiebedarfs- und Verbrauchsausweise nach § 79 bis 88) laut EU-Gebäuderichtlinie. Seit 01.05.2021 erfolgt die Erstellung der Energieausweise nach dem Gebäudeenergiegesetz. Bis dahin galt als Übergangsfrist noch die EnEV 2014!  Ab 01.01.2024 gilt das novellierte Gebäudeenergiegesetz 2024 (GEG 2024).

Ab 01.07.2008 wurde der Energieausweis laut EU- Richtlinie „Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ für jedes Gebäude stufenweise zur Pflicht bei Eigentümer- oder Mieterwechsel!

  1. Energiebedarfsausweis (nach § 81 GEG 2024) für Wohn- und Nichtwohngebäude mit den wichtigsten energetischen Kernaussagen des Gebäudes incl. kurzgefasste Modernisierungsvorschlägen (nach § 84 GEG 2024) auf Basis des errechneten Energiebedarfs.
  2. Verbrauchsausweis (nach § 82 GEG 2024) auf Basis der tatsächlichen Energieverbrauchsdaten für Wohn– und Nichtwohngebäude incl. kurzgefasste Modernisierungsempfehlungen (nach § 84 GEG 2024).

Bei Wohngebäuden mit bis zu 4 Wohneinheiten und Baugenehmigung vor den 01.11.1977, die nicht den Wärmestandard der 1. Wärmeschutzverordnung vom 11.08.1977 entsprechen, ist der Energiebedarfsausweis seit dem 01.10.2008 Pflichtausweis!

Energieausweise haben 10 Jahre Gültigkeit ab Ausstelldatum!

Nutzen Sie dieses zusätzliche Instrument für eine genauere Wertermittlung Ihres Objektes.

Energieausweis GEG 2020, Bundesanzeiger | Neue BandtachodarstellungMit dem GEG 2020 (gültig seit 01.11.2020 bis 31.12.2022 für Energieausweise Bestandsgebäude) traten u.a. folgende wesentlichen Änderungen für die Ausstellung und Handhabung von Energieausweisen in Kraft:

  • Die Pflicht, bei der Vermietung oder beim Verkauf eines Hauses einen Energieausweis vorzulegen sowie die entsprechenden Pflichtangaben in Immobilienanzeigen, gelten nun auch für Immobilienmakler.
  • Aussteller von Verbrauchsausweisen müssen bestehende Gebäude vor Ort oder anhand geeigneter Fotos bewerten, um passende Maßnahmen zur Modernisierung zu empfehlen. So soll die Qualität der Modernisierungsempfehlungen verbesser werden.
  • Die CO2-Emmissionen müssen jetzt im Enerieausweis aufgeführt werden.
  • Wenn Eigentümer Daten für den Energieausweis bereitstellen, sind sie für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich.
  • Energieausweisaussteller müssen die bereitgestellten Daten sorgfältig prüfen und dürfen diese nur verwenden, wenn keine Zweifel an der Richtigkeit entstehen.
  • Der Stand der Sanierung muss detailliert angegeben werden, ebenso inspektionspflichtige Klimaanlagen mit dem Fälligkeitsdatum der nächsten Inspektion.

Seit dem 01.01.2024 ist das neue Gebäudeenergiegesetz 2024 in Kraft, hierbei gibt es keine wesentlichen Änderungen bei Bestandgebäuden.

Genauere Informationen und Beschreibung der einzelnen Energieausweise finden Sie im folgenden auf http://www.zukunft-haus.info/beratung-planung/energieausweis/

Preise für Energieausweise

Verbrauchsorientierter Energieausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude:

Preis brutto netto
EFH/ZFH/MFH bis 12 WE ab 119,00 € 100 €
MFH ab 13 bis 19 WE ab 178,50 € 150,00 €
MFH ab 20 WE nach Vereinbarung
NWG bis 1000 m² Nutzfl. ab 232,05 € 195,00 €
NWG über 1000 m² Nutzfl. nach Vereinbarung

Die oben genannten Preise für verbrauchsorientierte Energieausweise gelten bei vorliegen des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Erfassungsbogen für Wohn- bzw. Nichtwohngebäude (Erfasungsbögen, siehe unten!).

 

Bedarfsorientierter Energieausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude:

Preis brutto netto
EFH/ZFH ab 476,00 € 400,00 €
MFH bis 4 WE ab 547,40 € 460,00 €
MFH > 4 WE nach Vereinbarung
Nichtwohngebäude nach Vereinbarung

Der bedarfsorientierte Energieausweis wird nach einer vor Ort Datenaufnahme am Objekt erstellt. Die oben genannten Preise setzen eine einfache Kubatur des Gebäudes sowie eine einfache Anlagentechnik, inkl. aller benötigten und verfügbaren Daten seitens der Eigentümer voraus. Mehraufwendungen werden zusätzlich berechnet. Gerne erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot für Ihr Objekt.

Downloads

Eine Vorab-Checkliste für die Datenerfassung eines Bedarfausweises können Sie hier herunterladen:

Checkliste bedarfsorientierter Energieausweis

Für die „Vor-Ort-Aufnahme“ vereinbaren Sie bitte einen Termin mit mir.

Der verbrauchsorientierte Energieausweis kann durch ein vom Eigentümer ausfüllbares und unterschriebenes Datenerfassungsblatt erstellt werden.

Einen solchen Erfassungsbogen für Wohngebäude erhalten Sie hier

Erfassungsbogen Wohngebäude verbrauchsorientierter Energieausweis

Einen Erfassungsbogen für Nichtwohngebäude erhalten Sie hier

Erfassungsbogen Nichtwohngebäude verbrauchsorientierter Energieausweis

Bitte drucken Sie diesen aus und senden mir den ausgefüllten und unterschriebenen Erfassungsbogen wieder zurück , damit wird der Verbrauchsausweis für Ihr Objekt erstellt. Für etwaige Modernisierungsempfehlungen werden Bilder von der Gebäudehülle und von der jeweiligen Anlagentechnik benötigt. Entsprechende Bilddateien sind nach Absprache im komprimierter Form als JPG-Dateien als E-Mailanhang zu übermitteln.

Auf Wunsch kann ein Foto vom Objekt im Ausweis eingefügt werden, hierzu senden Sie mir bitte eine komprimierte Bilddatei in JPG-Format per E-Mailanhang zu.

Wann und welchen Energieausweis Sie benötigen Können Sie diesen Grafiken entnehmen:

Energieausweispflicht graphische Übersicht (EnEV 2007)

Energieausweise müssen nach Inhalt und Aufbau den nachfolgenden Mustern (GEG 2020) entsprechen. Dort sind Vorlagen für Wohn– und Nichtwohngebäude aufgeführt:

Muster Energieausweis für Wohngebäude nach GEG 2020

Muster Energieausweis für Nichtwohngebäude nach GEG 2020

Ausführlichere Infos über den Gebäudeenergiepass/-ausweis erhalten Sie unter: www.zukunft-haus.info/beratung-planung/energieausweis/

Fotos v.o.n.u.: Bundesanzeiger
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